Festordnung für eine Hochzeitszeitung oder Festtagszeitung
Eine Festordnung gehört eigentlich in jede Hochzeitszeitung hinein. Dort werden die Gäste auf lustige Art und Weise auf die bevorstehende Feier vorbereitet und nebenbei amüsant unterhalten.
Die Feierordnung sollte von jemandem vorgetragen werden, der laut und deutlich sprechen kann und damit auf die Wichtigkeit der einzelnen Paragraphen aufmerksam macht.
Festordnung - Variante 1
- §1 Das Fest beginnt, wenn alle da sind und endet, wenn alle voll sind.
- §2 Wer zu spät kommt hat umzukehren, um eher zu erscheinen.
- §3 Jeder Gast hat möglichst angezogen zu erscheinen.
- §4 Wer durch hastiges Trinken Gläser verschlickt, hat diese am nächsten Tag gereinigt wieder abzugeben.
- §5 Vermeide es, deinen Nachbarn mit fettigen Fingern zu streicheln. Willst du es denoch tun, so lecke sie vorher ab.
- §6 Das Trinken aus leeren Gläsern ist verboten.
- §7 Der Verkauf von Plätzen unter den Tischen beginnt erst nach 24.00 Uhr.
- §8 Auf dem Heimweg lasse man sich nicht durch schiefe Stufen, rotierende Schlüssellöcher, schwankende Laternenpfähle, betrunkene Polizisten usw. irritieren.
Variante 2
- §1 Jeder hat sein beste Feiertagslaune mitzubringen. Nörgelgespräche, finstere Mienen und unpflegliche Gesichter, sind vor dem Betreten der Festräume abzulegen!Skatkarten und Strickutensilien sind beim Brautpaar abzugeben.
- §2 Das Rauchen ist nur den warmen Speisen gestattet. Saucieren werden speziell nur über schönen Kleidern geleert! Jeder trinke mehr als sein Nachbar. Heimliches Trinken nicht gestattet, nur unheimliches!
- §3 Übelnehmen ist nicht gestattet, höchstens Übelwerden
- §4 Es herrscht Rede- aber keine Brüllfreiheit. Es gibt weder auf dem Schwarzmarkt noch bei Lidl, Trommelfelle!
- §5 Es wird vorgeschlagen, Laternenpfeiler, Hausecken, Bäume und Blumen mit Leuchtfarbe anzustreichen, da die selben sonst mitgenommen werden.
- §6 Bleibt wie in der bekannten Verfassung!
- §7 Hunden und Katzen bleibt der Zutritt verwehrt. Nur ein ganz kleiner Kater oder Spitz sind zulässig. Ferner dürfen Affen nicht mitgebracht werden, da diese erst zur Welt kommen. Es wird empfohlen diese Viecher an der Leine zu führen und im Zoo abzugeben.
- §8 Fällt aus wegen schlechtem Wetter!
Variante 3
- Es ist gestatttet, die Braut anzufassen wenn diese es genehmigt. Es ist jedoch nicht erlaubt:
- Ihr an die Brust zu fassen (es sei denn...)
- unter das Kleid zu schauen
- oder andere Unanständigkeiten zu unternehmen
- dies gilt bedingt auch für den Bräutigam oder Freunde der Braut
- Unter 1. genanntes gilt in umgekehrter Reihenfolge für den Bräutigam
- Keine Anständigkeiten mit dem Bräutigam zu machen
- nicht auf dessen Knackarsch schauen
- gleich gar nicht in die Hose fassen, außer von Brautjungfern zu Kontrollzwecken.
- Es dürfte ja wohl selbstverständlich sein, dass Essen bis zum Platzen und trinken bis zum Abwinken erfolgt
- Wir bitten darum sämtliche Kleidungsstücke anzubehalten.
Es sei denn, jemand fühlt sich veranlaßt (auf vielfachen Wunsch) nackt auf den Tischen zu tanzen. - Da für Musik gesorgt worden ist, bitten wir darum jeden Tanz nur in dem vorgegebenen Takt auszuführen.
- Es ist nicht erlaubt, Kopf und Füße während des Tanzens zusammenzuführen, oder gar die Füße in die Hosentaschen zu stecken.
- Das Rumkugeln auf dem Saalboden sei zu vermeiden.
- Die Benutzung der Bar, wie auch des WC´s hat mit Würde zu erfolgen.
- Wer Alkohol trinkt, sich welchen verschafft oder nachmacht oder nachgemachten, verschafften oder getrunkenen Alkohol in Verkehr bringt, muß sehen wie er zurecht und nach Hause kommt.
- Sollten sich gewisse Personen veranlaßt fühlen, unbedingt auf den Tischen rumzuhämmern...dann sollen sie das tun!
- Die Presse und das Fernsehen werden gebeten sich unauffällig zu verhalten. - hier gibt es scheue Menschen und Tiere.